Pressemitteilung des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) vom 18.12.2020 - Der Deutsche Behindertensportverband begrüßt das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz, dem der Bundesrat heute zugestimmt hat. Die Änderungen betreffen auch die Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen. So wird die sogenannte Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht. Die Pauschalbeträge waren seit dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr angepasst worden. DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher zeigt sich erfreut über diesen Beschluss: „Dies ist ein äußerst wichtiges Zeichen der staatlichen Wertschätzung des Ehrenamts. Das ist inzwischen nicht nur unverzichtbar, auch weit über den Sport hinaus, sondern existenziell für das Zusammenhalten der Gesellschaft.“
So soll sich das freiwillige Engagement noch mehr auszahlen. „Durch die derzeitigen Pandemie-Maßnahmen besteht gerade jetzt besonders die Gefahr, dass neben Mitgliedern in Vereinen insbesondere auch Übungsleiter*innen und weitere Ehrenamtler*innen sowie letztlich auch Sportangebote in großer Anzahl aus dem System verloren gehen“, ergänzt Dr. Vera Jaron, DBS-Vizepräsidentin für Bildung und Lehre.
Der Erhalt der Sportstrukturen und der vielfältigen Sportangebote ist jedoch zwingend notwendig. Sport schafft Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung, erzeugt Verständnis füreinander und Freude miteinander, Sport hat eine hohe Relevanz für die Persönlichkeitsentwicklung für Kinder und Jugendliche und ist wichtig für die Gesunderhaltung aller Altersgruppen – sowohl körperlich als auch psycho-sozial. Diese wichtigen Beiträge des Sports für die Gesellschaft drohen verloren zu gehen. Die Sportverbände und -vereine dienen keinem Selbstzweck, sondern den Menschen vor Ort.