Der RBSV S-H geht davon aus, dass die gestern von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen bedeuten, dass auch der Reha-Sport ab dem 2. November 2020 nicht mehr stattfinden kann. Der Deutsche Behindertensportverband weist jedoch darauf hin, dass die jeweilige Landesverordnung abgewartet werden muss.
In Schleswig-Holstein soll diese am Montag, 2. November 2020 veröffentlicht werden.
Der RBSV wird seine Vereine und Gruppen dann zeitnah informieren.