Der DBS hat nun die offizielle Information der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Verlängerung der Sonderregelungen „Rehabilitationssport im Freien und als Online-Angebot“ sowie zur „Verlängerung der Genehmigungsdauer bewilligter Verordnungen“ erhalten.
Für die gesetzlichen Krankenversicherungen gelten einheitlich folgende Regelungen:
1. Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert. Die Anspruchsdauer wird je Verordnung nur einmalig verlängert.
2. Nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
Für nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.
3. Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder im Freien
Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining bis 30.09.2021 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.
Den Wortlaut der GKV-Information finden Sie hier als PDF-Datei.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Ilka Lauterbach
Referentin Sportentwicklung (Rehabilitationssport)
Deutscher Behindertensportverband e.V. – National Paralympic Committee Germany
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