Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.

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Aktuelle Regelung zum Rehasport ab 02.11.2020

An alle Rehasportvereine,
nachdem die neue Landesverordnung nun erschienen ist und nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Sport im Innenministerium, kann der Rehabilitationssport unter folgenden Bedingungen weiter durchgeführt werden.

Wie in der Ersatzverkündung zur Landesverordnung vom 01.11.2020 unter § 11 Absatz 3 mitgeteilt, kann der medizinische Rehabilitationssport (nur mit Verordnung) durchgeführt werden, wenn dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde vor Ort (Gesundheitsamt) beantragt wird.

Das Hygienekonzept des Vereins ist bei der Beantragung mit beizulegen.

Das Gesundheitsamt entscheidet dann, ob der Rehabilitationssport stattfinden darf und mit wie vielen Personen.

Die Meldung ans Ministerium erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Die komplette Fassung der neuen Verordnung finden Sie unter folgendem Link:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201101_corona_bekaempfungsVO.html