Die neue BAR-Rahmenvereinbarung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Um Sie bereits frühzeitig über die Neuerungen und die daraus resultierenden Konsequenzen zu informieren, möchten wir Ihnen unterstützende Materialien zur Verfügung stellen. Die Dokumente umfassen eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen, eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Rahmenvereinbarung sowie Materialien zum erweiterten Führungszeugnis.
Gegenüberstellung der alten und neuen Rahmenvereinbarung
Dieses Dokument stellt den Regelungstext mit allen Ziffern der „alten“ und „neuen“ Rahmenvereinbarung im direkten Vergleich gegenüber. Zudem werden in einer weiteren Spalte die konkreten Handlungsbedarfe für die Vereinen aufgeführt.
Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen
Dieses Dokument dient als kompakte Information für Vereine, um diese bereits im Vorfeld über Anpassungen der Rahmenvereinbarung zu informieren und auf anstehenden Änderungen vorzubereiten.
Dokumente zum erweiterten Führungszeugnis im Rehabilitationssport
Der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses wird erstmalig in die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2022 aufgenommen. Dabei muss ein erweitertes Führungszeugnis ausschließlich für Übungsleiter*innen nachgewiesen werden, die im Rehabilitationssport mit Kindern und Jugendlichen sowie im Rahmen der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins eingesetzt werden. Dies entspricht einerseits der verantwortungsvollen Positionierung des Deutschen Behindertensportverbandes zur Prävention sexualisierter Gewalt und entspricht andererseits den neuen SGB-Regelungen zum Schutz von Rehabilitand*innen. Das Führungszeugnis ist in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren nachzuweisen. Die Materialien zum Führungszeugnis umfassen ein Merkblatt mit allgemeinen Informationen zu den Verfahrensweisen sowie jeweils eine Vorlage zur Beantragung, Einverständniserklärung in die Datenspeicherung, Verpflichtungserklärung und Archivierung.